Um die Sicherheit des Flugbetriebes in der deutschen Luftrettung zu gewährleisten, werden seitens der Betreiber umfangreiche Anstrengungen unternommen – oft mit erheblichem finanziellem Aufwand. Um jedoch die höchstmögliche Sicherheit zu erreichen, müssen auch umstehende Zivilisten einige Faustregeln beachten.
Wichtig bei Landungen und Starts
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Der Pilot des Luftrettungsmittels sucht sich generell seinen Landeplatz selbst aus und benötigt beim Landen keine Unterstützung. Sollte diese doch erforderlich sein, so wird sie von bodengebundenen professionellen Rettungskräften oder der Polizei vorgenommen. Sollte der Hubschrauber vor diesen Kräften eintreffen, so ist die Markierung der Unfallstelle (nicht Landestelle!) mit einem PKW mit eingeschalteter Warnblinkanlage ratsam.
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Generell sind Landeflächen von Hindernissen zu räumen, sofern möglich. Auf keinen Fall dürfen zur Markierung eines Landeplatzes Tücher oder Ähnliches ausgelegt werden, da diese durch den Rotorabwind aufgewirbelt werden und somit eine sichere Landung unmöglich machen. Bei Schnee, Staub, gemähtem Gras usw. auf dem Boden besondere Vorsicht; auch diese werden aufgewirbelt, was die Sicherheit des Luftrettungsmittels und der Insassen sowie der Umstehenden massiv gefährdet. Alle Hubschrauber erzeugen generell erhebliche Luftverwirbelungen
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Während der Landung und des Starts des Hubschraubers haben alle Umstehenden einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu wahren (min. 50m). Dabei sollten sich keine Personen hinter dem Hubschrauber befinden, da der schnell drehende Heckrotor besonders starke Verwirbelungen der Luft hervorruft. Dies gilt auch bei Hubschraubern mit ummantelten Heckrotor (z.B. EC 135) bzw. NOTAR- Technik (MD 900), weil hier die Gefahr am ehesten unterschätzt werden kann.
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Alle Fahrzeuge müssen einen Sicherheitsabstand (laut ADAC: Mindestens 20 Meter!) zum Hubschrauber einhalten und während Start/ Landung stehen bleiben.
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Merke: Oft starten und landen Hubschrauber gegen die Windrichtung. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn sich der Hubschrauber dicht über dem Boden dreht.
Verhalten am Hubschrauber
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Zivilpersonen dürfen nur an Luftrettungsmittel herantreten, wenn dies nötig ist und gefahrlos möglich (bei Rettungskräften anfragen).
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Sofern die Besatzung des Rettungshubschraubers der interessierten Bevölkerung gestattet, an den Hubschrauber heranzutreten und einen Blick ins Innere zu werfen, gilt dennoch, dass man als Außenstehender Avionik- relevante Teile (z.B. Instrumente im Cockpit) nicht berühren sollte. Das Gleiche gilt für die medizinische Ausrüstung. Dies gilt natürlich nur so lange, wie der Pilot, HCM bzw. Notarzt dies nicht ausdrücklich erlaubt.
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Achtung: Antennen usw. am Hubschrauber sind u.U. hochempfindlich und dürfen nicht berührt werden. Besonders Aufschriften wie "NO HANDLING" am Rumpf sind zu respektieren.
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In der Nähe des Hubschraubers gilt generelles Rauchverbot; auch Feuer- und Hitzequellen sonstiger Art müssen beseitigt werden.
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Der Zutritt zum Hubschrauber darf, sofern nicht unbedingt notwendig, auch für bodengebundene Einsatzkräfte nicht bei drehenden Rotorblättern erfolgen.
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In abfallendem Gelände darf der Zutritt zum Hubschrauber nur von der Seite aus erfolgen, an der die Rotorblätter weiter vom Boden entfernt sind (Talseite).
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Bei Annäherung zum Hubschrauber bei drehenden Rotoren muss generell Sichtkontakt zum Piloten hergestellt werden. In allen deutschen Luftrettungsmitteln sitzt der Pilot vorne rechts.
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Während des Annäherns müssen alle Personen generell den Kopf einziehen, Brillen usw. festhalten; die Arme nicht heben und auch keine Gegenstände über Kopfhöhe anheben. Dies gilt besonders bei starkem Wind; die Rotorblätter können jederzeit weit nach unten gedrückt werden.
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Sofern die Rotorblätter bereits rotieren, begrenzt für die Rettungskräfte das Heckleitwerk den Aufenthaltsbereich (z.B. beim Be- / Entladen). Dahinter beginnt der Bereich des besonders schnell drehenden Heckrotors; hier herrscht Lebensgefahr. Sofern keine Tätigkeiten am Heckausleger durchgeführt werden müssen, ist dieser am Besten zu meiden.